Sebastian Greiber

FDP-Fraktion: Bergbaubetroffene brauchen schnelle Entschädigung

Saarbrücken, 22.05.2009 – Anlässlich der Verhandlung vor dem Landgericht Saarbrücken über die Entschädigung für Schäden von Bergbaubetroffenen durch bergbaubedingte Erderschütterungen erklärt der parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Landtagsfraktion, Manfred Baldauf:
„Seit Jahren zerstört der Steinkohlebergbau im Saarland Häuser und Gesundheit der Betroffenen. Die Spuren sind noch lange an und in den Häusern sichtbar. Ebenso werden die Menschen immer noch von Angstzuständen geplagt, die durch die Beben hervorgerufen wurden. Und genauso lange wie die Menschen die Auswirkungen des Steinkohlebergbaus ertragen müssen, so lange warten die Menschen nun schon auf eine angemessene Entschädigung. Obwohl nach langem Rechtsstreit der Bundesgerichtshof im vergangenen Jahr entschieden hat, dass bergbaubedingte Erderschütterungen den Wohnwert mindern, warten die Betroffenen immer noch auf die Entschädigung. Das heutige Verfahren ist deshalb für alle Betroffenen, die auf eine schnelle Entschädigung gehofft haben, eine herbe Enttäuschung. Statt noch lange mit einer Entscheidung zu warten, müssen dem Richterspruch des Bundesgerichtshofs nun auch schnell Taten folgen. Die vom Landgericht beauftragten Sachverständigen sollten deshalb unverzüglich mit ihrer Aufgabe beginnen, die Auswirkungen der Beben festzustellen, damit es in jedem Fall noch in diesem Jahr zu einem Urteil kommt.“

Hintergrundinformation:
Seit 1991 kämpft die FDP Saar an der Seite der IGAB für einen schnellstmöglichen Abbaustopp. Durch ein schnelles Ende des Bergbaus im Saarland könnten Subventionen in Milliardenhöhe eingespart und viele Bergschäden vermieden werden. Deshalb lehnen wir den Abbau des Flözes Wahlschied unter Reisbach entschieden ab. Hier haben Gutachten gezeigt, dass der dortige Abbau einen Gemeinschaden zur Folge haben könnte und aus diesem Grund eine Genehmigung nicht hätte erteilt werden dürfen. Daneben müssen die Bergbaubetroffenen endlich umfassend für entstandene Schäden entschädigt werden. Die rechtliche Grundlage wollen wir durch eine Änderung des Bundesberggesetzes schaffen.