Sebastian Greiber

Nichtraucherschutzgesetz vs. unternehmerische Freiheit

Die FDP Stadtverband Saarlouis lud unter der Leitung von Patrizia Zimmer am Mittwoch, 27.08.2008, zur Informations- und Diskussionsrunde ein. Thema war: Nichtraucherschutzgesetz vs. unternehmerische Freiheit. Gastredner war der rechtspolitische Experte der FDP-Landtagsfraktion Manfred Baldauf.

Hintergrund der Veranstaltung:

„Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Rauchverbot in Berlin und Baden-Württemberg ist ein entscheidendes Signal für die Gesetzgebung im Saarland. Deshalb muss das Nichtraucherschutzgesetz grundlegend verändert werden“, erklärt der rechtspolitische Experte der FDP-Landtagsfraktion, Manfred Baldauf, anlässlich des entsprechenden Urteils des Bundesverfassungsgerichts. Die obersten Richter haben entschieden, dass die derzeitigen Ausnahmeregelungen wettbewerbsverzerrend seien, weil kleinere Gaststätten benachteiligt würden. Baldauf: „Die Verfassungsrichter haben ein deutliches Wort gefunden: entweder komplettes Rauchverbot oder Wahlfreiheit für die Wirte. Da ein komplettes Rauchverbot einen Eingriff in die wirtschaftliche Freiheit der Wirte und eine Bevormundung der Gäste darstellt, ist die Wahlfreiheit der einzig richtige Weg. Wir werden deshalb einen entsprechenden Gesetzentwurf in den Landtag einbringen“. Die FDP-Fraktion setzt sich dafür ein, dass Wirte selbst entscheiden können, ob in ihrer Gaststätte geraucht werden darf oder nicht. Voraussetzung dafür ist, dass sie zu einer entsprechenden von außen gut sichtbaren Kennzeichnung gesetzlich verpflichtet werden. Die FDP stellte den dafür notwendigen Gesetzentwurf am 20.08.2008 im Landtag zur Abstimmung.

Foto-Album zur Veranstaltung unter http://www.flickr.com/photos/fdpsaarlouis